Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsbedingungen für die CCC Schutzmanufaktur. Stand 09.08.2026 · Version CCC-AGB-2026-08-09. Die Online-Auswahl bleibt unverbindlich; ein Auftrag entsteht erst nach Besichtigung, transparenter Leistungsabstimmung und ausdrücklicher Bestätigung.
1. Anbieter
Dennis Weber, Car Care Customs (Einzelunternehmen)
Werner-von-Siemens-Str. 17a, 93413 Cham, Deutschland.
E-Mail: info@carcarecustoms.com • Telefon: +49 (0) 171 1456296
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Anfragen, Angebote und Verträge über Fahrzeugpflege, Fahrzeugveredelung, Lackkorrektur, Beschichtungs-, Folierungs-, Reinigungs- und Korrosionsschutzleistungen sowie vereinbarte Nebenleistungen. Sie gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmern. Individuelle Vereinbarungen und Angaben in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
3. Anfrage, Besichtigung und Vertragsschluss
- Website, Schutzdiagnose, Konfigurator, Anfragekorb und Terminanfrage dienen ausschließlich der Vorbereitung eines Angebots. Das Absenden ist keine Buchung und kein Auftrag.
- Vor einem Manufakturauftrag wird das Fahrzeug grundsätzlich besichtigt. Danach erhält der Kunde den vorgesehenen Leistungsumfang, den Gesamtpreis oder die Art der Preisberechnung, eine voraussichtliche Dauer und die maßgeblichen Vertragsunterlagen.
- Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme des Angebots beziehungsweise eine Auftragsbestätigung in Textform oder eine vor Ort unterzeichnete Auftragserteilung zustande.
- „Ab“-Preise und Online-Berechnungen sind unverbindliche Preisindikatoren. Maßgeblich ist ausschließlich das individuell bestätigte Angebot.
4. Preise und Umsatzsteuer
- Alle öffentlich dargestellten und vereinbarten Preise sind die vom Kunden zu zahlenden Endpreise.
- Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Ein verbindlicher Gesamtpreis oder eine verbindliche Preisberechnung entsteht erst durch das individuell bestätigte Angebot.
- Werden nach Arbeitsbeginn nicht erkennbare Vorschäden, Korrosion, ungeeignete Altbeschichtungen, Befestigungsprobleme oder ein anderer notwendiger Mehraufwand sichtbar, unterbrechen wir die betroffene Arbeit, informieren den Kunden und holen vor kostenpflichtigen Zusatzleistungen eine Freigabe ein. Gesetzliche Ausnahmen für unaufschiebbare Maßnahmen bleiben unberührt.
5. Termin, Mitwirkung, Fahrzeugzustand
- Der Kunde stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich, ausreichend betankt beziehungsweise geladen und – soweit vereinbart – ausgeräumt bereit. Fahrzeugschlüssel, Alarm-, Wegfahrsperren- und Sonderhinweise sind vollständig mitzuteilen.
- Vorschäden, Nachlackierungen, Reparaturen, empfindliche Bauteile, Undichtigkeiten, elektrische Besonderheiten und Sonderumbauten sind vorab anzugeben. Wertgegenstände und nicht benötigte persönliche Gegenstände sind vor Übergabe zu entfernen.
- Für die vereinbarte Leistung notwendige Rangierbewegungen und Funktionsprüfungen dürfen im erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Weitergehende Probe- oder Überführungsfahrten werden gesondert abgestimmt.
- Fotos von Fahrzeugzustand, Befunden und Arbeitsschritten dürfen zur Vertrags-, Qualitäts- und Nachweisdokumentation erstellt werden. Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken erfolgt nur mit gesonderter Rechtsgrundlage oder Einwilligung.
6. Ausführung, Dauer und Verzögerungen
- Zeitangaben sind voraussichtliche Planwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde. Aufwendige Trocknung, Demontage, Korrosionsbehandlung, Aushärtung und Dokumentation können mehrere Werktage oder Wochen erfordern.
- Erkennbare Verzögerungen teilen wir mit. Bei nicht von uns zu vertretenden Ereignissen – etwa Lieferstörungen, höherer Gewalt oder unerwartet fehlender technischer Bearbeitbarkeit – verlängern sich Fristen angemessen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Wir dürfen Arbeiten ablehnen oder unterbrechen, wenn ihre Durchführung technisch nicht vertretbar, unsicher oder rechtswidrig wäre. Bereits vertragsgemäß erbrachte, verwertbare Leistungen bleiben nach den gesetzlichen Regeln zu vergüten.
7. Besondere Hinweise zu Schutz- und Reinigungsverfahren
Keramik, PPF und Tönung
- Lackkorrektur reduziert Defekte, kann aber nicht immer 100% erreichen (Lackzustand/Lackhärte/Defekttiefe).
- Keramik/PPF erhöhen den Schutz, machen den Lack jedoch nicht „unverwundbar“.
- Standzeit und Optik sind nutzungs- und pflegeabhängig.
Unterboden- und Hohlraumkonservierung
- Eine Konservierung schützt vorhandene Substanz und kann Korrosionsprozesse verlangsamen. Sie entfernt oder repariert keinen Rost, ersetzt keine Schweiß- oder Instandsetzungsarbeiten und macht das Fahrzeug nicht wartungsfrei.
- Fahrzeugzustand, Verschmutzung, vorhandener Rost sowie alte Unterbodenschutz-, Wachs- oder Dichtschichten beeinflussen Vorbereitung, Materialverträglichkeit, Ergebnis, Dauer und Preis. Notwendige Rostbehandlung oder die Entfernung ungeeigneter Altbeschichtungen sind gesonderte Leistungen.
- Für Reinigung und fachgerechte Zugänglichkeit können Verkleidungen, Stopfen oder Anbauteile demontiert werden. Dabei können alters- oder vorschadensbedingt spröde Befestigungen sowie bislang verdeckte Schäden sichtbar werden. Befund und erforderliche Zusatzarbeiten werden dokumentiert und abgestimmt.
- Das Produktsystem – Standard-Konservierung oder die Premium-Option mit MIKE SANDERs® Korrosionsschutzfett – wird erst nach der Zustandsprüfung und entsprechend der vereinbarten Nutzung ausgewählt.
- MIKE SANDERs® bleibt kriechfähig. Besonders bei Wärme kann Fett wandern oder aus Abläufen, Schwellern und Karosseriekanten austreten. Dabei sind Tropfen und unschöne fettige Flecken am Fahrzeug, auf dem Stellplatz oder an Kleidung sowie vorübergehend wahrnehmbarer Geruch möglich.
- Nachreinigung, Kontrolle der Abläufe und Austrittsstellen sowie spätere Sichtkontrollen oder Auffrischungen können erforderlich sein. Die konkreten Kontroll- und Pflegehinweise werden passend zum Fahrzeug und Produktsystem festgelegt.
- Bremsenteile, Auspuff und heiße Teile sowie Innenausstattung, Verriegelungen, Mechanik und ungeeignete Gummi- oder Kunststoffteile dürfen nicht benetzt bleiben. Diese Bereiche werden bei der Verarbeitung geschützt und kontrolliert. Später durch Kriechwirkung austretendes Fett ist zu entfernen, da je nach Bauteil Materialschäden oder Funktionsbeeinträchtigungen möglich sind.
- Vor späteren Schweiß- oder anderen Heißarbeiten ist der ausführende Reparaturbetrieb über die Fettbehandlung zu informieren. Das Fett soll im Arbeitsbereich aus Brandschutzgründen möglichst vollständig entfernt werden.
- MIKE SANDERs® Korrosionsschutzfett ist ein Mineralölprodukt. Ausgetretenes Material darf nicht in Erdreich oder Grundwasser gelangen und ist aufzunehmen sowie fachgerecht zu entsorgen.
Trockeneisstrahlen
- Trockeneisstrahlen ist ein Reinigungs- und Freilegungsverfahren. Es entfernt keinen Rost und ersetzt keine anschließende Korrosionsbehandlung oder Reparatur.
- Je nach Zustand, Material und Haftung können sich lose oder gealterte Beschichtungen, Unterbodenschutz, Dichtstoffe, Aufkleber oder Rückstände lösen. Verfärbungen, Reparaturspuren und bislang verdeckte Altprobleme können nach der Reinigung sichtbar werden.
- Im Strahlprozess wird kein flüssiges Wasser zugesetzt. Bei bereits trockenen Flächen kann dies gegenüber wasserbasierter Reinigung zusätzliche Trocknungszeit vermeiden. Bereits nasse Bauteile oder Hohlräume werden durch Trockeneisstrahlen jedoch nicht getrocknet; Feuchteprüfung und Anforderungen einer anschließenden Konservierung bleiben bestehen.
- Technische Eignung, Bauteilzustand und Reinigungsziel werden vorab geprüft. Bei empfindlichen oder unklaren Oberflächen kann zunächst eine Probefläche erforderlich sein; ein vollständig gleichmäßiges optisches Ergebnis ist nicht bei jedem Ausgangszustand erreichbar.
- Während der Bearbeitung gelten Schutzmaßnahmen wegen Druckluft, Lärm, Kälte, gelösten Partikeln und Kohlendioxid. Der abgesperrte Arbeitsbereich darf nur von unterwiesenen Personen mit geeigneter Schutzausrüstung betreten werden.
8. CCC Wagenpass und freiwillige Keramik-Garantie
- CCC Wagenpass, QR-Nachweis, Fotoakte und ServicePass dokumentieren Fahrzeugzustand, vereinbarte Leistungen und ausgeführte Arbeit. Sie sind für sich allein keine Garantie und erweitern den vereinbarten Leistungsumfang nicht.
- Eine freiwillige CCC Garantie kann ausschließlich für das ausdrücklich bezeichnete Programm CCC Keramik Protect · 2 Schichten vereinbart werden. Für PPF, Trockeneisstrahlen, Innenraum, Unterboden-, Hohlraum- oder MIKE-SANDERs®-Leistungen sowie andere Keramikpakete wird lediglich ein Wagenpass beziehungsweise Leistungsnachweis ausgegeben.
- Eine freiwillige Garantie entsteht nur, wenn dem Kunden vor Vertragsschluss eine gesonderte, eindeutig versionierte Garantieerklärung mit Garantiegeber, erfasstem Fahrzeug und Flächen, Laufzeit, räumlichem Geltungsbereich, Pflege- und Servicevoraussetzungen, Ausschlüssen, Garantieleistung und Anspruchsweg auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt und ausdrücklich vereinbart wurde.
- Werbeaussagen, Beispielbilder, ein QR-Code oder die bloße Bezeichnung „garantiefähig“ begründen keine Garantie. Ohne gesonderte Garantieerklärung besteht keine freiwillige Garantie.
- Gesetzliche Mängelrechte bleiben unentgeltlich und uneingeschränkt bestehen. Wagenpass oder QR-Karte sind keine ausschließliche Voraussetzung für ihre Geltendmachung.
9. Digitale Bestätigung und Dokumentation
Der aktuelle öffentliche Anfrageweg verlangt keine digitale Unterschrift. Für spätere, gesondert eingeführte Vorgänge kann eine digitale Bestätigung oder Signatur verwendet werden. Dokumentiert werden nur die konkret angezeigten Erklärungen und die zugehörige Version. Eine vorausgewählte Einwilligung ist nicht vorgesehen. Vertragsunterlagen, Garantiebedingungen und gesetzlich vorgeschriebene Informationen werden, soweit erforderlich, speicherbar bereitgestellt.
Soweit gesetzlich erforderlich, werden ausdrückliche Zustimmungserklärungen des Verbrauchers zum vorzeitigen Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist sowie Bestätigungen über die Kenntnis vom möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts gesondert eingeholt und dokumentiert.
10. Kundenkonto, Member-Status und CarCoins
- Das Kundenkonto ist persönlich und nicht übertragbar. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; ein vermuteter Missbrauch ist unverzüglich mitzuteilen.
- CarCoins sind freiwillige, nicht übertragbare Bonuspunkte. Sie sind kein Zahlungsmittel, werden nicht verzinst und nicht in Bargeld ausgezahlt. Eine Einlösung ist nur für die zum Einlösungszeitpunkt im Konto angezeigten und verfügbaren Vorteile zu den dort genannten Bedingungen möglich.
- Gutschriften werden erst nach dem tatsächlich qualifizierenden Vorgang gewährt. Offensichtliche technische Fehlbuchungen, doppelte Gutschriften, rückabgewickelte Vorgänge oder missbräuchlich erlangte Punkte dürfen nachvollziehbar berichtigt werden.
- Wir dürfen das Programm mit sachlichem Grund für die Zukunft ändern oder beenden. Über nachteilige Änderungen informieren wir mit angemessenem Vorlauf. Bereits ordnungsgemäß erworbene CarCoins bleiben dabei erhalten oder können während einer angemessenen Übergangsfrist eingelöst werden, soweit nicht Missbrauch, technische Fehlbuchung oder zwingendes Recht entgegenstehen.
- Bei konkretem Missbrauchsverdacht darf ein Konto vorübergehend gesperrt und der Vorgang geprüft werden. Gesetzliche Ansprüche, Mängelrechte und eine gesondert vereinbarte Keramik-Garantie hängen nicht vom CarCoins-Stand ab.
11. Abnahme, Abholung und Zahlung
- Nach Fertigstellung wird der Kunde benachrichtigt und erhält Gelegenheit zur Prüfung und Abnahme. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben maßgeblich.
- Die Vergütung ist nach Abnahme und Zugang der Rechnung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt bar oder mit den tatsächlich vor Ort angebotenen kontaktlosen Zahlungsmitteln.
- Wird ein abholbereites Fahrzeug trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht abgeholt, können eine zuvor vereinbarte Standgebühr oder nachweisbare notwendige Verwahrkosten berechnet werden. Das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht bleibt unberührt.
12. Mängelrechte und Nacherfüllung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde soll einen erkennbaren Mangel zeitnah beschreiben und uns Gelegenheit geben, Fahrzeug und Leistung zu prüfen und innerhalb angemessener Frist nachzuerfüllen. Vor einer Fremdnachbesserung ist uns diese Gelegenheit zu geben, soweit sie nicht fehlgeschlagen, unzumutbar oder wegen besonderer Dringlichkeit entbehrlich ist. Gesetzliche Selbstvornahme-, Minderungs-, Rücktritts- und Schadensersatzrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
13. Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, bei ausdrücklich übernommener Garantie und nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Kundin/des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
14. Kündigung und Terminabsage
- Eine unverbindliche Besichtigungs- oder Terminanfrage kann ohne Stornopauschale zurückgenommen werden.
- Nach Abschluss eines verbindlichen Werkvertrags gelten für eine Kündigung die gesetzlichen Regelungen. Bei einer Kündigung vor Fertigstellung werden ersparte Aufwendungen und ein anderweitiger Erwerb nach den gesetzlichen Vorgaben angerechnet.
- Eine etwaige individuelle Ausfall- oder Stornoregelung muss vor Vertragsschluss gesondert vereinbart werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung für Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträge
Wenn Sie Verbraucher sind und der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Dennis Weber, Car Care Customs, Werner-von-Siemens-Str. 17a, 93413 Cham, Telefon +49 (0) 171 1456296, E-Mail info@carcarecustoms.com – mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten – mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben –, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.
Vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen wir nur auf Ihr ausdrückliches Verlangen. Bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht nur, wenn Sie vor Beginn ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
16. Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden:
An:
Car Care Customs
Werner-von-Siemens-Str. 17a
93413 Cham
E-Mail: info@carcarecustoms.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / den Kauf der folgenden Waren (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________________
Datum: __________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
17. Eigentumsvorbehalt und Werkunternehmerpfandrecht
- Gelieferte oder verbaute Materialien (z.B. Folien, Verbrauchsmaterial) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Auftrag unser Eigentum, soweit eine Trennung ohne Beschädigung möglich ist.
- Wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag steht uns ein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) am in unseren Besitz gelangten Fahrzeug zu.
18. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährte Schutz nicht entzogen wird.
- Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt – soweit gesetzlich zulässig – unser Geschäftssitz als Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.